Wie steht es um Ihre Bank?

Neun von zehn Immobilienkreditverträgen enthalten Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten.

Potentiell betroffen sind mehrere Millionen Kreditverträge. Bei den Verbraucherzentralen und bei Anwaltskanzleien sind aber bisher erst schätzungsweise 100.000 bis 200.000 Verträge geprüft worden. Es schlummern also noch viele Verträge in Ordnern und Schubladen der Verbraucher.

Erfreulich könnte es auch für Kunden sein, die 2002 und später einen Immobilienkredit abgeschlossen haben und angesichts der niedrigen Zinsen gern in einen günstigeren Kredit umschulden möchten. Damit schlägt das Pendel bei der Ausgestaltung und Abwicklung von Immobiliendarlehen endlich auch einmal in Richtung Verbraucher aus.

Das ist das Ergebnis unserer aktuellen Auswertung von 1.509 Darlehensverträgen. Bei 159 Verträgen, also 10,5 Prozent, war die Belehrung in Ordnung, in 1.350 Fällen, also 89,5 Prozent, fanden wir Mängel, etwa fehlende Informationen über den Beginn der Widerrufsfrist oder die Folgen des Widerrufs. Erst bei Darlehen ab 2010 waren die Widerrrufsbelehrungen nach dem Ergebnis unserer Prüfung weitgehend fehlerfrei.

JETZT KREDITVORTEIL BERECHNEN

1–8 von 24 Ergebnissen angezeigt