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Kreditwiderruf: Überraschende Wende dank BGH-Beschluss

Alte Verträge zu widerrufen, kann jetzt für Kreditnehmer noch rentabler werden. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, die völlig überraschend verbraucherfreundliche Vorgaben für die Rückabwicklung macht.

Widerrufsrecht – Hintergründe

Das Gesetz sieht vor, dass Kreditkunden sämtliche Verträge, die nach September 2002 abgeschlossen wurden, auf Fehler prüfen und widerrufen können. Rund 80 Prozent dieser Kreditverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsklauseln und können daher in ihrer Gültigkeit angefochten werden. Entdeckt ein Kunde eine solche Klausel, kann er den Vertrag widerrufen und im Erfolgsfall davon zurücktreten. Dadurch kann ein neuer Kredit, zu günstigeren Konditionen aufgenommen werden und der Kunde spart sich oft mehrere tausend Euro.

Rückabwicklung

Neben der Ersparnis durch niedrigere Zinsen, profitiert der Kreditnehmer auch von der Rückabwicklung seines alten Vertrags. Bis dato existierten aber bezüglich dieser Rückabwicklung nur unscharfe Richtlinien. Der BGH hat nun reagiert und überraschend klare, verbraucherfreundliche Entscheidungen für die Rückabwicklung von Kreditverträgen getroffen.

Demnach wurde beschlossen, dass

  1. Kreditnehmern die Rückzahlung aller bisher getätigten Ratenzahlungen zusteht. Ebenso muss die Bank den Gewinn, der mit dem Geld des Kreditnehmers erwirtschaftet wurde, an den Kunden zurückzahlen.
  2. der Kreditnehmer im Gegenzug dazu, die Rückzahlung der Kreditsumme veranlassen muss. Inklusive Zinsen auf den Netto-Darlehensbetrag.

Damit hat der BGH zugunsten der Verbraucher geurteilt. Denn bisher sah die Gesetzeslage anders aus: Zwar erhielten Kunden die bis zur Kündigung gezahlten Raten samt Zinsen von der Bank zurück, jedoch standen der Bank Zinsen auf die gesamte Kreditsumme zu. Durch die neue Art der Rückabwicklung können Kreditnehmer schon in wenigen Jahren etliche tausend Euro sparen.

Druck auf Banken und Sparkassen erhöht

Durch die Rechtssprechung des BGH wächst der Druck auf Immobilienfinanzierer. Laut Beschluss müssen Banken und Sparkassen schließlich bei Widerruf auf sämtliche Zinsen verzichten. Sie müssen also jene Summe zurückzahlen, die sie eigentlich mit dem Geld der Kunden erwirtschaftet haben. Sollte jeder der betroffenen Kreditnehmer seinen fehlerhaften Vertrag widerrufen, kommen enorme Kosten auf die Banken zu. Experten rechnen mit Summen in Milliardenhöhe.

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